Führerscheinklassen:

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Führerscheinklassen, die wir ausbilden:

Symbol

Klasse

Fahrzeuge

Alter

Bemerkung

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B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – bis 3,5 t, max. 8 Sitzplätze (ohne Fahrer) - Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse - auch Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse, die kleiner ist als das Leergewicht des Zugfahrzeugs, wenn die Kombination max. 3,5 t beträgt

18

Schließt die Klassen L und M und S ein

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BF17

Begleitetes Fahren mit 17, wie Klasse B jedoch mit Begleitperson bis 18, Klasse BE kann gleichzeitig erworben werden

17

Klassen L, M und S dürfen ohne Begleitung geführt werden.

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BE

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombinationen übersteigen

18

Voraussetzung ist die Klasse B

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A direkt

Direkteinstieg ab 25 Jahre für Motorräder mit und ohne Beiwagen über 25 kW (34 PS)

25

Schließt die Klassen A, A1 und M ein.

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A

Motorräder mit und ohne Beiwagen, zunächst beschränkt auf 25 kW (34 PS), nach 2 Jahren ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt

18

Beinhaltet die Klassen A1 und M

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A1

Leichtkrafträder bis 125 ccm und max. 11 kW (15 PS), bis 18 Jahre auf 80 km/h beschränkt

16

Schließt die Klasse M ein

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M

Moped, Mokick (Roller) bis 50 ccm und max. 45 km/h

16

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S

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (max. 350 kg Leermasse) bis 45 km/h

16

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L

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Gabelstapler bis 25 km/h

16

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Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 25 km/h

15

Prüfbescheinigung