Versicherung:

 

Unsere Fahrschule
hat den Unfallschutz!

Allgemein herrscht die Meinung, dass Fahrschule und Fahrlehrer alle Schäden ersetzen müssen, die ein Fahrschüler bei einem Unfall während der Fahrstunde erleidet. Nur wenige Fahrschüler und Eltern wissen jedoch, dass dies nur dann der Fall ist, wenn der Unfall vom Fahrlehrer verschuldet wurde.

Aber was ist, wenn der Unfall zum
Beispiel vom Fahrschüler selbst verschuldet wurde, ein Wildunfall oder ein geplatzter Reifen die Ursache war? – Pech gehabt!

 

Eine gesicherte Zukunft!
Ist eine bleibende körperliche oder geistige Beeinträchtigung die Folge eines Unfalles, kann die Schule,
die Ausbildung oder der Beruf möglicherweise nicht mehr in der gewünschten Weise fortgesetzt werden. Im Extremfall kann sogar eine ständige Erwerbsunfähigkeit eintreten. Die Folgen sind erhebliche finanzielle Einbußen.

Mit einer Maximalleistung von 104.000 EUR bei Vollinvalidität kann zumindest die Versorgungslücke ein wenig geschlossen oder z.B. eine Spezialausbildung finanziert werden.

Und die gesetzliche
Unfallversicherung?

Gesetzlichen Unfallschutz für Fahrschüler gibt es kaum:
• Die Berufsgenossenschaft zahlt
nur bei Arbeitsunfällen.

• Eine ausreichende Leistung durch die gesetzliche Rentenversicherung kann bei jugendlichen Fahrschülern noch nicht erfolgen, weil sie noch nicht lange oder noch gar keine Beiträge eingezahlt haben.


Das Vertrauenspaket!


Wir erhalten keine Provision von
der Versicherung.

Wir geben Ihre Adresse nicht an
Versicherungsvertreter weiter.

Die Leistungen erhalten Sie unab-
hängig von eventuellen sonstigen
Schadenersatzzahlungen.

Wir wollen Sie rundum gut be-
treuen – deshalb bieten wir Ihnen
diesen Versicherungsschutz.